Mietnebenkosten

Bei Mietabschluss müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  1. Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG):

    1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens jedoch das 18fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahreswertes.

    Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde ist eine feste Gebühr von derzeit EUR 13,-- zu veranschlagen. Der Bestandgeber (bzw. dessen Vertretung z.B. ein Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen.

  2. Vertragserrichtungskosten:

    nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.

    Wenn Sie eine Wohnung durch unser Büro vermittelt bekommen, erstellen wir Ihnen den Mietvertrag gratis! (Ausgenommen es gibt eine Hausverwaltung)

  3. Vermittlungsprovision:

    Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomonatsmietzins herangezogen.
    Dieser besteht aus:

    • Haupt- und Untermietzins;
    • anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben
    • Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift)
    • allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters.

    Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen.

    Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.


Tabelle Vermittlungsprovision Wohnungen/Einfamilienhäuser

Vertragsdauer Vermittlungsprovision (zuzüglich 20% Ust)
Vermieter Mieter
unbefristet oder
Frist mehr als 3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse
2 Bruttomonatsmietzinse
Frist bis zu 3 Jahren 3 Bruttomonatsmietzinse 1 Bruttomonatsmietzinse
bei Verlängerung oder
Umwandlung in ein
unbefristetes Mietverhältnis
Ergänzung auf Höchstbetrag
unter Berücksichtigung
der gesamten Vertragsdauer,
höchstens jedoch
1/2 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf Höchstbetrag
unter Berücksichtigung
der gesamten Vertragsdauer,
höchstens jedoch
1/2 Bruttomonatsmietzins

Tabelle Vermittlungsprovision Geschäftsräume aller Art

Vertragsdauer Vermittlungsprovision (zuzüglich 20% Ust)
Vermieter Mieter
unbefristet oder
Frist mehr als 3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse
3 Bruttomonatsmietzinse
Frist mindestens 2 aber
nicht mehr als 3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse
2 Bruttomonatsmietzinse
Frist kürzer als 2 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse
1 Bruttomonatsmietzinse
bei Verlängerung oder
Umwandlung in ein
unbefristetes Mietverhältnis
--- Ergänzung auf Höchstbetrag
unter Berücksichtigung
der gesamten Vertragsdauer
Die Umwälzung der Vermieterprovision (max. 3 Bruttomonatsmietzinse) auf den Geschäftsraummieter
kann vereinbart werden (§ 12 IMVO).

Stand: 29.4.2016


Weitere Informationen entnehmen sie bitte folgendem Dokument: Nebenkostenuebersicht_Miete.pdf




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