Laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz sind Verkäufer und Vermieter von beheizbaren Gebäuden verpflichtet, den Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur folgende Gebäudekategorien:
In Immobilienanzeigen muss der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fEEE) angegeben sein.
Nähere Informationen siehe Energieausweis-Vorlage-Gesetz.
Der folgende Link führt Sie zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007799
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