Bei Mietabschluss müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG):
1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens jedoch das 18fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahreswertes.
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde ist eine feste Gebühr von derzeit EUR 13,-- zu veranschlagen. Der Bestandgeber (bzw. dessen Vertretung z.B. ein Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen.
Vertragserrichtungskosten:
nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.
Wenn Sie eine Wohnung durch unser Büro vermittelt bekommen, erstellen wir Ihnen den Mietvertrag gratis! (Ausgenommen es gibt eine Hausverwaltung)
Vermittlungsprovision:
Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomonatsmietzins herangezogen.
Dieser besteht aus:
Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen.
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Vertragsdauer | Vermittlungsprovision (zuzüglich 20% Ust) | |
---|---|---|
Vermieter | Mieter | |
unbefristet oder Frist mehr als 3 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse | 2 Bruttomonatsmietzinse |
Frist bis zu 3 Jahren | 3 Bruttomonatsmietzinse | 1 Bruttomonatsmietzinse |
bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis |
Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 Bruttomonatsmietzins |
Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 Bruttomonatsmietzins |
Vertragsdauer | Vermittlungsprovision (zuzüglich 20% Ust) | |
---|---|---|
Vermieter | Mieter | |
unbefristet oder Frist mehr als 3 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse | 3 Bruttomonatsmietzinse |
Frist mindestens 2 aber nicht mehr als 3 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse | 2 Bruttomonatsmietzinse |
Frist kürzer als 2 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse | 1 Bruttomonatsmietzinse |
bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis | --- |
Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer |
Die Umwälzung der Vermieterprovision (max. 3 Bruttomonatsmietzinse)
auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). |
Stand: 29.4.2016
Weitere Informationen entnehmen sie bitte folgendem Dokument: Nebenkostenuebersicht_Miete.pdf
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